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"Daher kann bei den betroffenen Monteuren m.E. zumindest für die Vergangenheit nicht ohne Weiteres Vorsatz unterstellt werden. Deshalb wurden bislang auch keine Ermittlungsverfahren wegen Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (§§ 266a, 27 StgB) gegen betroffene Monteure eingeleitet. Rein vorsorglich weise ich aber darauf hin, dass schwerlich weiter von Gutgläubigkeit ausgegangen werden könnte, sollte die Tätigkeit ohne Meldung zur Sozialversicherung fortgesetzt werden."
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- Alfred Neidert von der DRV Bund
- Alfred Richter von der DRV Baden-Württemberg
- Brigitta Baur von der Staatsanwaltschaft Augsburg
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- Florian Engl von der DRV Schwaben
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- Johannes Pausch von der Staatsanwaltschaft Augsburg
- Marion Fügen von der DRV Baden-Württemberg
- Müller von der Generalstaatsanwaltschaft München
- Richter am Oberlandesgericht Diederichs
- Richter am Oberlandesgericht Hertel
- Richterin am Oberlandesgericht Paintner
- Richterin am Oberlandesgericht Steudtner
- Rolf Werlitz von der Staatsanwaltschaft Augsburg
- Thiemig von der DRV Mitteldeutschland
- Timo Schöller von der DRV Baden-Württemberg
- Ulrike Mostek (nun: Geßler) vom Zoll
- Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Margarete Nötzel
- Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Tacke
- Winfried Pietrek von der DRV Bund