Sitzung des Ausschuss für Verfassung Recht Parlamentsfragen und Integration vom 14-03-2024
Mein Schreiben vom 08-11-2023 an alle Mitglieder des bayerischen Landtags wurde von der Vorsitzenden des Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, Frau Petra Guttenberger, als Petition beim bayerischen Landtag eingereicht. Am 14.03.2024 erfolgte die Behandlung dieser Petition im Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration unter der Leitung von Frau Guttenberger.
Eine Zusammenfassung des Inhalts meines Schreibens wurde vom Abgeordneten des bayerischen Landtags Herrrn Toni Schuberl vorgelesen.
Er plädierte für die Abweisung der Petition, da die Stellungnahme der bayerischen Staatsregierung die von mir erhobenen Vorwürfe ausräume. Dem schlossen sich weitere Mitglieder des Ausschuss an.
Ich fragte Frau Guttenberger, aus welchem Grund die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Untersuchung der von mir beanstandeten Vorgänge beauftragt wurde, obwohl sie sich doch selbst an diesen Vorgängen beteiligt hatte? Hierauf antwortete mir Frau Petra Guttenberger, es sei üblich, diejenige Staatsanwaltschaft mit der Aufklärung zu beauftragen, die sich an den beanstandeten Handlungen beteiligt hat, wenn kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege.
Da diese Vorgehensweise üblich ist, weis auch die Staatsanwaltschaft, dass hier bereits die höhere Behörde (in diesem Fall das bayerische Staatsministerium der Justiz), geprüft und entschieden hat, dass hier kein Strafverfolgung stattfindet. Eine erneute Prüfung wäre mit Aufwand verbunden, den die vorgesetzte Behörde bereits geleistet hat. Eine abweichende Meinung stünde der Meinung der vorgesetzten Behörde entgegen. Diese hätte zudem das letzte Wort. Daher wäre eine weitere Prüfung zwecklos und Verschwendung von Ressourcen.
Dazu kommt, dass die Behörde über Vorgänge zu entscheiden hätte, die in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen. Es wäre unvernünftig, das eigene Verhalten als Fehlverhalten zu sehen, wo doch die vorgesetzte Behörde bereits geprüft und entschieden hat, dass kein Fehlverhalten vorliegt. Eine abweichende Einschätzung der beanstandeten Handlungsweise durch dieselbe Staatsanwaltschaft, welche sich an den beanstandeten Handlungen beteiligt hat, ist somit nicht zu erwarten.
Die Übertragung der Aufklärung strafbarer Handlungen an jene Staatsanwaltschaft, die selbst an diesen Handlungen beteiligt war, führt folglich dazu, dass die Aufklärung unterbleibt.
Aus der Aussage von Frau Guttenberger folgt, dass es üblich ist, dass die Regierung auf diese Weise die Aufklärung von strafbaren Handlungen verhindert und auch in meinem Fall so verfahren wurde.
Dies ist strafbar nach § 258 Strafvereitelung. Zumindest besteht diesbezüglich ein Anfangsverdacht.
Die Handlungsweise der Regierung wurde von den Mitgliedern des Ausschuss nicht beanstandet.
Sodann beschloss der Ausschuss meine Petition nicht zu behandeln und als erledigt zu betrachten.
Anwesend in dieser Sitzung war auch Herr Martin Stock. Aus diesem Grund weis auch Herr Stock, dass es üblich ist, auf diese Weise die Aufklärung strafbarer Handlungen zu verhindern und das so das Weisungsrecht des Justizministers gegenüber der Staatsanwaltschaft missbraucht wird. Dennoch plädierte Herr Martin Stockin in der 26. Plenarsitzung der 19. Wahlperiode des bayerischen Landtags vom 17.07.2024 (Protokoll) bzgl. des Antrags, die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaft abzuschaffen, dafür, dies nicht zu tun. Es bestehe keinerlei Änderungsbedarf, das Weisungsrecht sei zuletzt vor über zehn Jahren ausgeübt worden.
Damit hat Herr Martin Stock die gewählten Volksvertreter wohl belogen.