Petra Guttenberger
Siehe auch: Hauptseite, Anschreiben, Petition zur Abschaffung des Weisungsrechts der Justizministerien gegenüber Staatsanwälten
Einleitung
Im Jahr 2010 gründete ich ein Unternehmen, das im Bereich der Auftragsvermittlung sowie der Erbringung von Sekretariatsdienstleistungen für Handwerksbetriebe tätig war. Der Mandantenkreis bestand überwiegend aus Einzelunternehmern mit Wohnsitz in Ungarn sowie aus kleinen Handwerksunternehmen mit Sitz in Deutschland, die bis zu 40 festangestellte Mitarbeiter beschäftigten.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg führte unter Einbindung des Zolls sowie der Deutschen Rentenversicherung ein siebenjähriges Strafverfahren gegen meine Person. Gegenstand des Verfahrens war der Verdacht auf Verstoß gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt) in 1.188 Fällen bei einem behaupteten Schaden von 10 Millionen Euro. Meine Mandanten seien alle scheinselbständig und ich sei ein krimineller Verleiher.
Im Zuge der Ermittlungen wurden meine Ehefrau und ich für einen Zeitraum von über zehn Monaten in Untersuchungshaft genommen; unsere minderjährigen Kinder wurden einer Pflegefamilie zugeführt. Ebenfalls inhaftiert wurde eine bei mir beschäftigte Sekretärin. Parallel initiierte die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren gegen circa 200 inhabergeführte deutsche Handwerksbetriebe. Das gesamte Verfahren wurde als Berichtssache an die Generalstaatsanwaltschaft München geführt.
Nach Durchführung von 89 Verhandlungstagen im Zeitraum 2019 bis 2022 vor dem Landgericht Augsburg wurde das Strafverfahren eingestellt. Die Kosten des Verfahrens wurden der Staatskasse auferlegt.
Im Verlauf des Verfahrens stellte sich heraus, dass die ermittelnden Beamten die gegen meine Person erhobenen Vorwürfe konstruiert und den eindeutigen Entlastungsbeweis zurückgehalten hatten: Die Deutsche Rentenversicherung hatte bereits vor Einleitung der Ermittlungen festgestellt, dass die von mir ausgeübte Tätigkeit rechtlich zulässig ist und die hierbei geprüften Handwerker als selbständig eingestuft. Das entsprechende Gutachten sowie die darauf basierenden Einstellungen der von der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen mich geführten Ermittlungsverfahren hinsichtlich desselben Tatvorwurfs wurden dem Gericht durch den leitenden Ermittler in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Augsburg vorenthalten.
Hinzu kommt, dass seitens der Staatsanwaltschaft die Weisung erging, dass sich die Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung an einem sogenannten „Leitgutachten“ zu orientieren hatten. Diese Vorgehensweise geht auf ein Schreiben der Generalzolldirektion zurück, die angeregt hatte, die Prüfungen auf Scheinselbständigkeit meiner Mandanten lediglich vorzutäuschen. Der mit der Erstellung des Leitgutachtens betraute Sachverständige der Deutschen Rentenversicherung verfolgte hierbei ausdrücklich die Absicht, „die Statusfeststellung bezüglich einer abhängigen Beschäftigung zu bestärken“. Auf diese Weise wurden abweichende Rechtsauffassungen, welche "das Ermittlungsverfahren insgesamt gefährden könnte[n]", systematisch ausgeschlossen.
Der Zoll führte die Ermittlungen vorsätzlich parteiisch, unter anderem wurden die Vernehmungsbeamten angewiesen, einen Fragebogen zu verwenden, in dem die für die Erhärtung der Vorwürfe erforderlichen Antworten bereits vorgegeben waren.
Drei Personen wurden für etwa 900 Tage in Untersuchungshaft genommen, zusätzlich wurden mehrere dutzend Personen strafrechtlich verfolgt, zu Zahlungen an die Rentenversicherungsträger genötigt und strafrechtlich verurteilt, obwohl es für sämtliche erhobenen Vorwürfe an der nötigen Rechtsgrundlage fehlte. Auf diese Weise bereicherte sich die Deutsche Rentenversicherung an inhabergeführten deutschen Handwerksunternehmen um Millionen.
Bei der Entscheidung über die Haft hatten die entscheidenden Richter Kenntnis von der fehlende Rechtsgrundlage.
Bei der Entscheidung über die Fortsetzung der Haft, die Annahme der Anklage und die Eröffnung der Hauptverhandlung war den entscheidenden Richtern zusätzlich bekannt, dass abweichende Rechtsmeinungen systematisch mithilfe des Leitgutachtens ausgeschlossen worden waren.
Bei der Entscheidung über die Ablehnung eines Antrags auf Aufhebung des Haftbefehls war zusätzlich bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Absprache mit dem leitenden Ermittler den eindeutigen Entlastungsbeweis zurückgehalten hatte.
Bei der gerichtlichen Vernehmung des Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung Bund, Herrn Maik Lauer, stellte sich heraus, dass dieser sich als im Lager der angeblich geschädigten Deutschen Rentenversicherung stehen sieht. In Bezug auf die von ihm zu prüfenden Personen, also die Auftragnehmer, gab er an: "Für uns sind das Arbeitnehmer". RA Grimm: "Wer sind uns? Wer sind wir?" SV Lauer: "Die Deutsche Rentenversicherung!". Wir stellten daraufhin einen Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit und begründeten diesen damit, dass Herr Lauer sich als im Lager der DRV stehen sieht. Die entscheidenden Richter lehnten diesen Antrag ab, da "die Durchführung der Hauptverhandlung keinen Aufschub dulde".
Dieses Argument vermag jedoch den Befangenheitsvorwurf nicht sachlich zu entkräften, da die Frage der Befangenheit ausschließlich auf der Unparteilichkeit des Sachverständigen beruht und unabhängig von Verfahrensabläufen zu beurteilen ist. Es handelt sich um ein Argument der Logik, "Weil nicht sein kann, was nicht sein darf": Der Umstand, dass die Besorgnis der Befangenheit gegen Herrn Lauer begründet war, hätte dessen Feststellungen zu 17 inhabergeführten deutschen Handwerksunternehmen in 511 zu prüfenden Fällen nichtig werden lassen und die auf Grundlage dieser Feststellungen erfolgten sozial- und strafrechtlichen Verfolgungen von 17 Auftraggebern wäre hinfällig geworden. Das durfte nicht sein und dies war wohl der eigentliche Grund, weshalb der Antrag auf Besorgnis der Befangenheit abgelehnt wurde. Offensichtlich überwogen hier übergeordnete Verfolgungsinteressen das Gebot von Unparteilichkeit und richterlichem Amtseid. Die Ablehnung des Befangenheitsantrags unter Heranziehung der Hauptverhandlungsdringlichkeit stellt eine unzutreffende Ermessensausübung dar. Die Entscheidung dürfte daher strafbar nach § 339 StGB Rechtsbeugung sein.
Auf dieser Grundlage wurden die Verantwortlichen von rund 200 inhabergeführten Handwerksbetrieben straf- und sozialrechtlich verfolgt und zum Teil verurteilt – obwohl die erforderliche rechtliche Grundlage weder geprüft noch gegeben war. Zahlreiche Betroffene wurden zu Zahlungen in Millionenhöhe an die Deutsche Rentenversicherung verpflichtet. Diese Gelder wurden vielfach nicht den Handwerkern als Rentenbeiträge gutgeschrieben, insbesondere dann, wenn für sie noch kein Rentenversicherungskonto bestand – was in der Mehrzahl der Fälle zutraf. Bis heute ist ungeklärt, wie diese Beträge tatsächlich verbucht und verwendet wurden.
Nach dem Verfahren informierte ich alle Abgeordneten des bayerischen Landtags. Die Vorsitzende des Bayerischen Verfassungsausschuss, Frau Petra Guttenberger, reichte mein Schreiben sogar eigenmächtig als Petition ein.
Daraufhin gab die Bayerische Staatsregierung eine Stellungnahme zu dieser Petition ab. In dieser stellte sie klar, dass eine Aufklärung der von mir erhobenen Vorwürfe nicht stattfinden werde. Sie sah keinen Anfangsverdacht und hatte deshalb die Aufklärung an die an den beanstandeten Handlungen beteiligten Behörden selbst übertragen.
Die Übertragung der Aufklärung strafbarer Handlungen an diejenige Staatsanwaltschaft, die selbst an diesen Handlungen beteiligt war, führt dazu, dass eine Aufklärung unterbleibt. Dies ist auch der Bayerischen Staatsregierung bekannt. Aus diesem Grund ist es üblich, eine andere Staatsanwaltschaft mit der Aufklärung zu beauftragen. Die unübliche Übertragung an die Beschuldigten ist somit als versteckte Anweisung zu qualifizieren, die Aufklärung der von mir erhobenen Vorwürfe zu unterlassen.
Entsprechend der Anweisung der Bayerischen Staatsregierung stellten sowohl die beteiligten Staatsanwaltschaften als auch der Verfassungsausschuss unter der Leitung von Frau Petra Guttenberger die Aufklärung der von mir erhobenen Vorwürfe ein.
Nach meiner Wahrnehmung und den während der insgesamt 89 Verhandlungstage gewonnenen Eindrücken ist davon auszugehen, dass der seinerzeit mit den Ermittlungen und Anklageerhebungen betraute Staatsanwalt, Herr Dr. Wiesner, nicht ohne Rückendeckung bzw. ohne entsprechende Weisungen gehandelt hat.
Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass Dr. Wiesner nachweislich Kenntnis davon hatte, dass dem zuständigen Haftrichter entlastendes Beweismaterial vorenthalten wurde. Weiterhin war ihm bekannt, dass die Anordnung der Untersuchungshaft in mehrfacher Hinsicht rechtlich nicht tragfähig war. So lag weder eine Verdunkelungsgefahr vor – sämtliche relevanten Beweismittel befanden sich bereits seit über einem Jahr in behördlichem Gewahrsam; zudem waren umfangreiche Telekommunikationsüberwachungen von mehr als 24.000 Gesprächen sowie der Einsatz eines verdeckten Ermittlers erfolgt – noch bestand eine Fluchtgefahr, da eine enge persönliche und wirtschaftliche Bindung an den Wohnsitz (Eigenheim, schulpflichtige Kinder, kein Vermögen und kein Fahrzeug mehr vorhanden) gegeben war. Eine Wiederholungsgefahr wurde nicht geltend gemacht.
Des Weiteren war Dr. Wiesner bewusst, dass auf der Grundlage von lediglich 31 Zeilen keine tragfähige Feststellung zur angeblichen Scheinselbständigkeit von 69 Monteuren hätte erfolgen können. Darüber hinaus mangelte es an der erforderlichen Rechtsgrundlage. Es wäre Dr. Wiesners verfahrensrechtliche Pflicht gewesen, zunächst die grundsätzliche Anwendbarkeit des deutschen Sozialversicherungsrechts zu prüfen. Dies ist nicht geschehen, eine Verfolgung Unschuldiger wurde hierdurch mindestens billigend in Kauf genommen.
Da es sich um ein als „Berichtssache“ geführtes Verfahren an die Generalstaatsanwaltschaft München handelte, liegt die Annahme nahe, dass das Vorgehen primär politisch motiviert und nicht ausschließlich von rechtlichen Erwägungen getragen war. Vor diesem Hintergrund erscheint es wahrscheinlich, dass auch die nachfolgenden Bemühungen um eine Aufklärung durch dieselben politischen Einflusskreise unterbunden wurden, die bereits an der ursprünglichen Einleitung des Verfahrens beteiligt gewesen sein dürften. Ziel dieser Einflussnahme dürfte es sein, eine Offenlegung der eigenen Mitverantwortung zu vermeiden.
Siehe auch: Beteiligte Beamte, Frau Petra Guttenberger, Herr Martin Stock
Frau Petra Guttenberger war die Vorsitzende Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, die über die von ihr selbst eingereichte Petition (mein Schreiben vom 08.11.2023) zu entscheiden hatte.
Vereitelung der Aufklärung
Mit Schreiben vom 08.11.2023 informierte ich sämtliche Mitglieder des Bayerischen Landtags über das gegen mich geführte Strafverfahren sowie die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden, der Deutschen Rentenversicherung, der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in diesem Zusammenhang. Das Schreiben stieß bei zahlreichen Abgeordneten des Bayerischen Landtags auf Interesse; ich erhielt mehrere betroffene Rückmeldungen, darunter auch von Mitgliedern der Landesregierung:
Frau Petra Guttenberger ist Vorsitzende des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration sowie Abgeordnete im Bayerischen Landtag. Aus diesem Grund erhielt auch sie mein Schreiben vom 08.11.2023, das an sämtliche Mitglieder des Bayerischen Landtags gerichtet war. Frau Guttenberger reichte dieses Schreiben als Petition im Landtag ein. Offenbar hielt sie meinen Verdacht, Opfer staatlich organisierter Kriminalität geworden zu sein, für hinreichend begründet.
In einem ergänzenden Schreiben brachte ich meine Besorgnis zum Ausdruck, dass die Handlungsweise der Behörden lediglich Symptom eines strukturellen Problems sein könnte, nämlich der systematischen Verfolgung Unschuldiger.
Mein Schreiben vom 08.11.2023 sowie die Petition wurden dem Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, unter Vorsitz von Frau Petra Guttenberger, zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration forderte die Bayerische Staatsregierung zu einer Stellungnahme auf, welche durch das Staatsministerium der Justiz erfolgte. Die Stellungnahme wurde mir zunächst jedoch nicht zugänglich gemacht.
Im März 2024 wurde mir mitgeteilt, dass die Behandlung meiner Petition in nichtöffentlicher Sitzung erfolgen werde, ohne dass mir hierfür ein Grund genannt wurde.
In der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses am 14.03.2024 wurde beschlossen, meine Petition nicht weiter zu behandeln und als erledigt zu betrachten. Als Begründung wurde angeführt, die Stellungnahme der Staatsregierung habe meine Vorwürfe restlos ausgeräumt.
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Frau Guttenberger selbst mein Schreiben als Petition eingereicht hatte, war ich in der Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration am 14.03.2024 besonders überrascht von der Entscheidung, die von Frau Guttenberger selbst eingereichte Petition inhaltlich nicht weiter zu behandeln und als erledigt zu betrachten.
Während der Sitzung wurde mir zugesichert, dass mir die Stellungnahme der Staatsregierung ausgehändigt werde. Diese erhielt ich jedoch erst einen Monat später, sodass mir eine inhaltliche Stellungnahme im Rahmen der Sitzung nicht möglich war.
Am Ende der Sitzung wurde mir mitgeteilt, dass die Nichtöffentlichkeit der Sitzung mit dem Schutz der Daten meiner Sekretärin begründet wurde, obwohl deren Name weder in der Stellungnahme noch in der Sitzung erwähnt wurde.
Aus der mir schließlich übermittelten Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung geht hervor, dass diese auf den Ausführungen der an den beanstandeten Handlungen ebenfalls beteiligten Generalstaatsanwaltschaft München sowie der ebenfalls beteiligten Staatsanwaltschaft Augsburg basiert.
Die Entscheidung des Ausschuss erscheint umso weniger nachvollziehbar, als die Staatsregierung in ihrer Stellungnahme implizit einräumt, dass geltendes Recht missachtet wurde.
Datei:Stellungnahme zur Stellungnahme der Regierung.pdf
Die Stellungnahme der Regierung entkräftet meine Vorwürfe nicht. Frau Guttenberger ist als Juristin aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation in der Lage zu erkennen, dass die Stellungnahme der Regierung meine Vorwürfe nicht ausräumt. Die von ihr vertretene Ablehnung meiner Petition erfolgte somit nicht aus dem angegebenen Grund, dass die Stellungnahme der Regierung die von mir erhobenen Vorwürfe entkräfte.
Zufällig hatte ich bereits vor der Sitzung des Ausschusses am 14.03.2024 Kenntnis davon erlangt, dass die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Untersuchung der von mir beanstandeten Vorgänge beauftragt worden war. Die Generalstaatsanwaltschaft München war jedoch an den von mir beanstandeten behördlichen Handlungen selbst beteiligt. In der Sitzung vom 14.03.2024 stellte ich daher Frau Petra Guttenberger die Frage, aus welchem Grund die Generalstaatsanwaltschaft München mit der Untersuchung der von mir beanstandeten Vorgänge betraut wurde, obwohl sie selbst an diesen Vorgängen beteiligt war. Frau Petra Guttenberger antwortete, da dies so üblich sei, sofern kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege.
Dass durch dieses Vorgehen die Aufklärung möglicher strafbarer Handlungen verhindert wird, wurde mir zudem vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz bestätigt:
Datei:STMJ Ministerialrat Müller 2024-08-14.pdf
Herr Ministerialrat Müller vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz lässt in seiner Stellungnahme jedoch zwei wesentliche Umstände unberücksichtigt: Zum einen, dass die Generalstaatsanwaltschaft München – vertreten durch Herrn Oberstaatsanwalt Müller – an den von mir beanstandeten Vorgängen selbst beteiligt war. Zum anderen, dass die „Aufklärung“ der von mir beanstandeten Vorgänge zunächst durch das Staatsministerium der Justiz an die Generalstaatsanwaltschaft München übertragen wurde. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz handelt dabei im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung. Es war somit die Bayerische Staatsregierung – und nicht die Justiz im engeren Sinne –, die entschieden hat, dass kein Anfangsverdacht einer Straftat vorliege und die Aufklärung der Vorgänge an die unmittelbar Beteiligten übertragen wurde.
Da dieses Vorgehen in Fällen, in denen kein Anfangsverdacht angenommen wird, als üblich gilt, ist der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der Generalstaatsanwaltschaft bekannt, dass bereits die vorgesetzte Behörde – in diesem Fall das Bayerische Staatsministerium der Justiz, handelnd im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung – geprüft und entschieden hat, dass kein Anfangsverdacht besteht und folglich keine Strafverfolgung einzuleiten ist. Eine erneute Prüfung durch die nachgeordneten Behörden wäre mit zusätzlichem Aufwand verbunden, der durch die vorgesetzte Behörde bereits erbracht wurde. Eine von der vorgesetzten Behörde abweichende Bewertung stünde deren Entscheidung entgegen, wobei dieser zudem letztentscheidende Bedeutung zukommt. Daher erscheint eine weitere Prüfung als zwecklos und als Verschwendung von Ressourcen.
Hinzu kommt, dass die mit der Prüfung beauftragte Behörde über Vorgänge zu entscheiden hätte, die in ihren eigenen Verantwortungsbereich fallen. Es wäre nicht zu erwarten, dass die Behörde ihr eigenes Verhalten als Fehlverhalten einstuft, zumal die vorgesetzte Behörde bereits geprüft und entschieden hat, dass ein solches nicht vorliegt. Eine abweichende Einschätzung der beanstandeten Handlungsweise durch diejenige Staatsanwaltschaft, die selbst an den beanstandeten Handlungen beteiligt war, ist daher ausgeschlossen.
Die Übertragung der Aufklärung möglicher strafbarer Handlungen an diejenige Staatsanwaltschaft, die selbst an diesen Handlungen beteiligt war, führt folglich dazu, dass eine tatsächliche Aufklärung unterbleibt.
Der Bayerischen Staatsregierung ist bekannt, dass die Übertragung der „Aufklärung“ an die beschuldigten Behörden lediglich eine formale Prozedur darstellt. Sie könnte ebenso unmittelbar entscheiden, dass keine Aufklärung erfolgt, wählt jedoch die Delegation der Entscheidung an die Staatsanwaltschaft. Dies dient wohl der Verschleierung des Eingriffs der Staatsregierung in die Justiz.
Aus den Aussagen der Abgeordneten Petra Guttenberger und des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz ergibt sich, dass es offenbar gängige Praxis ist, auf diese Weise die Aufklärung möglicher Straftaten zu verhindern.
Siehe auch: Martin Stock