Beteiligte Beamte und Strafanzeigen
Siehe auch: Hauptseite, Anschreiben, Petition zur Abschaffung des Weisungsrechts der Justizministerien gegenüber Staatsanwälten
Beteiligte Personen:
Die verantwortlichen Ermittler vom Zoll
Die Verantwortlichen der Generalzolldirektion
Die Verantwortlichen Sachverständigen der Deutschen Rentenversicherung
- Herr Florian Engl von der DRV Schwaben
- Herr Timo Schöller von der DRV Baden-Württemberg
- Herr Maik Lauer von der DRV Bund
- Frau Bettina Hain von der DRV Bayern Süd
- Herr/Frau Westenhuber von der DRV Bayern Süd
- Frau Martina Grötsch von der DRV Nordbayern
- Frau Elke Marx von der DRV Berlin-Brandenburg
- Frau Thiemig von der DRV Mitteldeutschland
Die verantwortlichen Staatsanwälte
- Herr Staatsanwalt Dr. Markus Wiesner von der Staatsanwaltschaft Augsburg
- Herr Staatsanwalt Johannes Pausch von der Staatsanwaltschaft Augsburg
- Frau Oberstaatsanwältin Brigitta Baur von der Staatsanwaltschaft Augsburg
- Herr Leitender Oberstaatsanwalt Rolf Werlitz von der Staatsanwaltschaft Augsburg
- Herr Oberstaatsanwalt Müller von der Generalstaatsanwaltschaft München
Die verantwortlichen Richter
- Herr Richter Edelmann vom Amtsgericht Augsburg
- Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Wolfgang Natale vom Landgericht Augsburg
- Frau Richterin am Landgericht Alexandra Nicklas vom Landgericht Augsburg
- Frau Richterin am Landgericht Sabine Graf-Peters vom Landgericht Augsburg
- Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Peter Grünes vom Landgericht Augsburg
- Frau Richterin am Landgericht Melanie Ostermeier vom Landgericht Augsburg
- Herr Richter am Landgericht Dr. Bauer vom Landgericht Augsburg
- Herr Richter am Landgericht Peikert vom Landgericht Augsburg
- Herr Richterin am Oberlandesgericht Paintner Oberlandesgericht München
- Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Margarete Nötzel vom Oberlandesgericht München
- Frau Richterin am Oberlandesgericht Steudtner vom Oberlandesgericht München
- Herr Richter am Oberlandesgericht Hertel vom Oberlandesgericht München
- Frau Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Tacke vom Oberlandesgericht München
- Herr Richter am Oberlandesgericht Diederichs vom Oberlandesgericht München
- Herr Richter am Oberlandesgericht Prechsl vom Oberlandesgericht München
Die beteiligten Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung
- Herr Winfried Pietrek von der DRV Bund
- Herr Alfred Neidert von der DRV Bund
- Herr Alfred Richter von der DRV Baden-Württemberg
- Frau Marion Fügen von der DRV Baden-Württemberg
- Herr Hausberger von der DRV Bayern Süd
Die Vertreter der Bayerischen Staatsregierung
- Herr Ministerialrat Müller vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz
Vereitelung der Aufklärung
Ich habe Strafanzeigen gegen die Mehrheit dieser Personen gestellt.
Auf Anweisung der bayerischen Staatsregierung wurden meine Strafanzeigen zur Bearbeitung der Generalstaatsanwaltschaft München und von dort der Staatsanwaltschaft Augsburg übergeben. Dabei handelt es sich wohl um eine verdeckte Anordnung, meinen Strafanzeigen gegen Dr. Wiesner und weiteren Personen keine Folge zu geben. Dies ergibt sich aus einer Aussage der Vorsitzenden des Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration, Frau Petra Guttenberger in der Sitzung des Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration vom 14.03.2024 sowie der Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung.
Auf Weisung der Bayerischen Staatsregierung wurden die Strafanzeigen an die an den beanstandeten Handlungen ebenfalls beteiligten Generalstaatsanwaltschaft München und von dort an die ebenfalls beteiligte Staatsanwaltschaft Augsburg übertragen.
Die Übertragung der Aufklärung an die Beteiligten selbst führt dazu, dass die Aufklärung unterblieb.
Meinen Strafanzeigen wurde deshalb keine Folge gegeben. In letzter Instanz wurden diese Entscheidungen durch Richter des Oberlandesgericht Münchens bestätigt, die zuvor ebenfalls an den beanstandeten Handlungen beteiligt waren:
- Datei:2024-11-18 Ablehnung Strafanzeige Markus Wiesner durch OLG München.pdf
- Datei:2025-03-13 Ablehnung Strafanzeigen durch OLG München.pdf
Die Richter entschieden hier zusätzlich entgegen der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts und entgegen der Unschuldsvermutung, Art. 6 Abs. 2 EMRK, dass aus einer gegebenen Zustimmung zur Einstellung eines Verfahrens ein Schuldeingeständnis abgeleitet werden kann und schlossen hieraus, dass kein Unschuldiger verfolgt wurde. Auf den Vorwurf der Freiheitsberaubung gehen die Richter nicht ein. Siehe Hauptseite.
Die Entscheidung ist offensichtlich rechtswidrig:
Siehe auch: Zusammenfassung charakterliche Entwicklungsstände